Offizielle Campingordnung des Erholungsgebietes "Bergsee Ratscher"
gültig ab 01.04.2011
Das Campen und ggf. das Baden erfolgt prinzipiell auf eigene Gefahr.
1. Einleitung
Der Aufenthalt im Erholungsgebiet "Bergsee Ratscher" soll in erster Linie Spaß und Freude machen. Und natürlich soll man sich in
Urlaub und Freizeit möglichst frei und ungezwungen fühlen. Wir möchten alles tun, um dieses Prinzip Wirklichkeit werden zu lassen!
Leider geht es aber nicht ganz ohne Regeln. Sei es direkt beim Aufenthalt vor Ort oder bei der möglichen späteren Klärung von Problemen.
Niemand muss bei uns fürchten, ständig von Sitten- oder Benimm-Wächtern verfolgt zu werden. Trotzdem sollte es jedem Besucher klar sein,
dass es Regeln gibt und diese eingehalten werden müssen. Und, dass das Einhalten dieser Regeln dre eigenen Sicherheit und Gesundheit dient.
Diese Regeln sind:
Der Campingplatz grenzt direkt an das Wasser an.
Das Baden im Bereich des Campingplatzes, der Bootsstege, von Booten und außerhalb der Öffnungszeiten des Badebereiches ist verboten.
Das Baden innerhalb des Badebereiches und während der erlaubten Zeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Regelungen der Badeordnung.
Unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen ist das Baden, Bootfahren oder die Nutzung von Kraftfahrzeugen strikt untersagt.
Die Nutzung von KFZ ist nur zur Ein- und Ausfahrt auf dem kürzesten Weg und ausschließlich in langsamer Schrittgeschwindigkeit gestattet.
Der Zutritt zum Campingplatz erfolgt nach vorheriger Anmeldung und Zahlung der Campinggebühr (in bar).
Am Abreisetag ist der Campingplatz bis 20.00 Uhr zu verlassen. Anderenfalls ist eine weitere Übernachtung zu bezahlen.
Tagesbesucher bezahlen eine Camping-Personengebühr bzw. den Eintritt für das Erholungsgebiet.
Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten sowie darauf, niemanden zu stören oder zu belästigen.
Alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln
Das Ziehen von Gräben ist untersagt
Müll und Abfälle sind in den aufgestellten Behältern zu entsorgen, der Platz muss bei Abreise sauber verlassen werden.
Musikanlagen sind so zu betreiben, dass niemand gestört oder belästigt wird. Speziell der Bassbereich ist herunter zu regeln!
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz geschieht auf eigene Gefahr. Der Platzbetreiber haftet nur soweit Schäden durch ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Den Anweisungen der Platzaufsicht ist Folge zu leisten!