für den privaten Campingplatz "Bergsee Ratscher"
§1 Zweck der Benutzer-Regelung
Die Benutzer Regelung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Campingplatz „Bergsee Ratscher“.
Bei Nichtbeachtung der Benutzer Regelung kann der Camper regresspflichtig gemacht werden und sofort zum Verlassen
des Platzes aufgefordert werden. Die bereits gezahlten Campingplatzgebühren werden nicht zurück erstattet.
§2 Unterwerfung unter die Benutzer Regelung und Anmeldung
- Die Benutzer Regelung ist für alle Campinggäste verbindlich. Mit der Anmeldung unterwirft sich der Campinggast
den Bestimmungen dieser Platzordnung, sowie sonstiger zur Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
- Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor Betreten des Platzes an der Rezeption anzumelden.
- Bei Anmeldung mehrere Personen auf einen Namen ist der Anmeldende für die Angemeldeten auch verantwortlich und haftbar.
- Die Benutzerregelung wird an der Rezeption innen und außen sichtbar aufgehangen.
§3 Benutzung des Campingplatzes
- Der Campingplatz steht allen Gästen mit Zelt oder Caravan gegen Entrichtung des Entgeltes (Tarif lt. Aushang) zur Verfügung.
- Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt auf den Campingplatz nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
- Einzelne, kurzfristige Übernachtungen sowie längere Aufenthalte von Verwandten oder Bekannten sind in der Rezeption
anzumelden. Für derartige Aufenthalte sind die laut Aushang festgesetzten jeweils gültigen Übernachtungsgebühren zu zahlen.
- Tagesbesucher können den Campingplatz/Badegelände gegen Entrichtung der aktuellen Tagesgebühr betreten.
- Vor 8:00 Uhr morgens und nach 22:00 Uhr abends sind Besuche nicht gestattet.
- Jeder Camper ist für seine Besucher verantwortlich.
§4 Betriebszeiten und Kassenöffnung
- Die Betriebszeit wird für die Monate April bis Oktober jeden Jahres festgesetzt.
- Die Rezeption ist in der Hauptsaison(Ferienzeiten in Thüringen und Bayern) ab 8.00 Uhr besetzt. Nebensaison kann abweichen.
- Öffnungszeiten Bootsverleih und Wasserrutsche sind in der Rezeption zu erfragen.
§5 Platzbenutzung und Verhalten auf dem Campingplatz
- Die Campinggäste haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, Ärgernis zu erregen, den öffentlichen Anstand verletzt und die Ruhe
und Ordnung stört.
- Im Interesse aller Besucher und um die erforderliche Hygiene, die Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten, sind nachfolgende
Vorschriften zu beachten.
- Ruhezeiten: Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr
- Lärmbelästigungen, insbesondere durch Radios und Fernsehgeräte, lautes Singen und Schreien sind verboten. Das Abbrechen der Zelte
während der Ruhezeiten ist nicht gestattet.
- Stellen Sie Ihr Zelt oder Caravan so auf, dass Ihr Nachbar nicht belästigt wird.
- Am Campingplatz darf nur im Schritt (5km/h) gefahren werden. Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Autotüren auch am Tag ruhig schließen, nicht zuschlagen.
- Der Gast muss sämtliche Ausrüstungsgegenstände, einschließlich Fahrzeuge innerhalb seines Platzes ordnungsgemäß aufstellen und darf
keine Kanäle graben und auch nicht Schnüre und Tücher spannen.
- Abfälle dürfen nur in die bereitgestellten Abfallcontainer gegeben werden. In den Abfallcontainern darf nur der Hausmüll entsorgt werden.
Benützen Sie die Recyclingcontainer zum Entsorgen von Glas, Metall, Kunststoff und Altpapier. Im gesamten Bereich des Campingplatzes, vor
allem in den sanitären Anlagen ist auf strengste Sauberkeit zu achten.
- Offene Feuer sind nur im Grill nach Rücksprache mit dem Campingplatzbetreiber und unter Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften
erlaubt und müssen nach 22:00 Uhr gelöscht werden.
- Gehen Sie mit dem Wasser sparsam um. Lassen Sie das Wasser beim Waschen und Rasieren nicht rinnen, entnehmen Sie nur soviel wie Sie
benötigen.
- Die Abgrenzung des Campingplatzes (Zäune, Schranken) dürfen nicht er- oder überklettert werden. Zuwiderhandlungen müssen als
Besitzstörung geahndet werden, was unter anderem auch einen Verweis vom Camping Platz zur Folge hätte.
- Die Ausübung aller Sportarten, durch die andere Campinggäste Schaden erleiden könnten, insbesondere das Fußball- oder Handballspielen,
sind im gesamten Campingbereich nicht gestattet.
- Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingplatz bedürfen die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und
Schaustellung auf oder vor dem Campingplatz die Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber. Das zusätzliche Anbringen jeglicher
Verkaufswerbung an Zelten oder Caravan ist nicht gestattet.
- Das Waschen von Autos oder Caravans ist verboten.
- Das Laden von e-Fahrzeugen/Hybriden ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Entsprechende Anschlüsse werden demnächst erstellt.
- Kinder sollen immer in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sein. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der Ihnen anvertrauten
Minderjährigen verantwortlich.
- Campinggäste müssen die in der Rezeption ausgegebenen numerischen Schilder gut sichtbar und sicher am Zelt oder Fahrzeug anbringen. Die
Schilder sind bei Abreise in der Rezeption abzugeben.
- Hunde und andere Tiere sind auf dem Campingplatz verboten.
- Die Nutzung elektrischer Heizquellen ist untersagt.
§6 Haftung
- Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzbetreibers nur dann ein, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des
Campingplatzpersonals vorliegt.
- Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern sowie Zelten, Caravan Fahrzeugen
usw. wird nicht übernommen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals vor.
- Jede Haftung von Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der
Betriebshaftung ausgenommen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals vor.
- Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Campingplatzbesitzer nicht, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals vor.
- Dauercamper, die Ihre Unterkunft ganzjährig auf das Campinggelände abstellen, haben eine eigene, dafür geeignete Versicherung abzuschließen.
§7 Fundgegenstände
Gegenstände die am Campingplatz gefunden werden, sind in der Rezeption abzugeben. Sie können vom Verlustträger nach Feststellung des Eigentumsrechtes
dort abgeholt werden.
§8 Badegelegenheit
Baden und Benutzung der Wasserrutsche erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird nicht sichergestellt, das ständig eine Badeaufsicht vor Ort ist.
Hinweis zur Verkaufseinrichtung
Essen und Getränkeversorgung, sowie Brötchen- Service werden an unseren Verkaufseinrichtungen im oberen Bereich des Geländes angeboten.
Die Öffnungszeiten richten sich nach Saison und Belegung.